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Sozialhilfe

Seit dem 1. Januar 2005 ist das Sozialhilferecht in das Sozialgesetzbuch (SGB) übergegangen. Leistungen aus der Eingliederungshilfe (nach SGB XII) werden auch zur Verbesserung der Wohnsituation älterer und behinderter Menschen gewährt. Bei diesen Leistungen wird zunächst geprüft, ob Hilfsbedürftige über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich selber zu helfen. Geprüft wird auch, ob die Hilfen nicht von nahestehenden Angehörigen oder anderen Kostenträgern erbracht werden können. Ist dies nicht der Fall, werden die Leistungen aus der Eingliederungshilfe finanziert. Damit können Hilfsmittel gewährt und Umbaumaßnahmen unterstützt werden.

Für die Anpassung von Wohnungen kommen in Frage:

Antragstellung:
Der Antrag sollte bei den gemeinsamen Servicestellen eingereicht werden.
Sie können sich aber auch wie bisher direkt an Ihr Sozialamt wenden.

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